Corona-Regelung

Seit Samstag dem 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 gelten folgende Regelungen:

Die Lesefassung der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO vom 29. September 2022 in der ab dem 30. November gültigen Fassung finden Sie HIER.

Für Übernachtungen bei uns gilt:
Es besteht nun weder eine Testpflicht, noch eine Maskenpflicht.

 

Für Gäste die Test z. B. für einen Krankenhausbesuch benötigen, gibt es ein Rapid Testzentrum mit „Quick Check-In“  in Rüttenscheid z. B. in der Alfredstr. 99 (ca. 1 Kilometer Entfernung).

Dieses ist montags – sonntags von 8:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Mehr dazu finden Sie HIER auf der Webseite des Betreibers

Wir weisen darauf hin, dass wir im Flur und im Treppenhaus unseres Gebäudes das Tragen einer Schutzmaske (OP oder FFP2) jedem nahelegen.

Wir wüschen Ihnen von ganzem Herzen:

Bleiben Sie gesund!